Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und Vertretung zu bemühen. Dies gewährleistet eine schnelle Abwicklung beim Verkehrsunfall und die Gewissheit, dass alle Schäden von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.

Für den Fall, dass Sie zu schnell gefahren sind und ein Fahrverbot, ein Bußgeld oder Punkte erhalten, kann ich mit Ihnen eine geeignete Strategie für die Verteidigung erarbeiten.

Gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist es notwendig, sich erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten zu äußern, um nicht Fakten für die Auferlegung eines Bußgeldes zu schaffen. Deshalb rate ich meinen Mandanten, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Gerne stelle ich Ihnen mein Fachwissen im Verkehrsrecht zur Verfügung:

In Verkehrsunfallangelegenheiten erledige ich für Sie die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Neben der Geltendmachung von Reparaturkosten für Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug bearbeite ich auch Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall oder auf Erstattung von Mietwagen- und Gutachterkosten.

Haftpflichtversicherungen neigen beispielsweise immer häufiger dazu, die dem Geschädigten entstandenen Reparaturkosten auf der Grundlage eigens erstellter Gutachten – oft zu Unrecht – zu kürzen. Da außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von der Haftpflichtpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich ebenfalls zu erstatten sind, ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung der sicherste Weg, damit Sie für Ihre entstandenen Schäden in vollem Umfang einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Hierbei sind häufig die folgenden Fragen klärungsbedürftig:

  • Welche Werkstattkosten sind erstattungsfähig?
  • Bis zu welcher Kostengrenze darf repariert werden?
  • Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Welche Mietwagenkosten werden ersetzt?
  • Wann muss sich der Geschädigte auf andere Werkstätten verweisen lassen?
  • Wann ist ein Restwertkaufangebot zu berücksichtigen?
  • Was ist beim Leasingfahrzeug zu beachten?

Bei der Beantwortung Ihrer Fragen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstütze ich Sie gerne. Sollte eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit nicht möglich sein, vertrete ich Sie auch im anschließenden Gerichtsverfahren.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind im Verkehrsrecht insbesondere die Geltendmachung von:

  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Gutachterkosten
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

sowie

  • die Rechtsvertretung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Rotlichtfahrten oder Geschwindigkeitsüberschreitungen)
    Hierbei sollten Sie beachten, dass kurze Fristen laufen, wenn Ihnen der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid zugestellt wird: Melden Sie sich umgehend bei mir – die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen!

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Ich unterstütze Sie gerne.

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