Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie im Immobilienrecht und Grundstücksrecht, insbesondere wenn

  • Sie eine Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) erwerben oder verkaufen wollen,
  • Sie Fragen zum Kaufvertragsentwurf haben,
  • Sie Probleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben,
  • Sie Ihre Immobilie vermieten wollen,
  • Auseinandersetzungen mit dem Mieter Ihrer vermieteten Immobilie bestehen.

Zu meinen Mandanten gehören Verwalter, Makler sowie Wohnungs- und Immobilieneigentümer.

Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer in gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren sowie gerichtlich und außergerichtlich bei Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung. Des Weiteren berate ich Sie beim Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks zur Vertragsgestaltung und überprüfe die im notariellen Kaufvertrag enthaltenen Klauseln und Formulierungen.

Auch bei Rechtsfragen in Bezug auf einen Maklervertrag stehe ich beratend zu Ihrer Verfügung.

Sie wünschen sich eine engagierte Betreuung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen?
Ich berate und vertrete Sie gerne bei Problemen rund um Ihre Wohnung, Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Ihre Gewerbeimmobilie.
Sprechen Sie mich an.

Zwangsverwaltung von Immobilien

Seit dem Jahre 2000 bin ich aufgrund meiner besonderen Kenntnisse im Mietrecht auch als Zwangsverwalterin tätig.
Bei einer Zwangsverwaltung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, welche nur wegen Geldforderungen möglich ist. Dies ist der Fall, wenn ein Gläubiger (beispielsweise eine finanzierende Bank) durch den Grundstücks- oder Wohnungseigentümer nicht mehr befriedigt wird und aufgrund eines vollstreckbaren Titels die Zwangsversteigerung einer Immobilie beantragt. Häufig wird zeitgleich, manchmal auch nur isoliert, die Zwangsverwaltung beantragt, um nicht nur den Versteigerungserlös, sondern auch die Nutzungen aus der Immobilie bis zum Versteigerungstermin zu ziehen.

Mein Tätigkeitsbereich als Zwangsverwalterin umfasst folgende Aufgabengebiete:

  • Treuhänderische Verwaltung und Beaufsichtigung der unter meiner Zwangsverwaltung stehenden Immobilien unter entsprechender Beschränkung der Eigentümerrechte
  • Fortführung, Neuabschluss oder Kündigung von Miet- und Versicherungsverträgen
  • Auszahlung der Erträge aus Miet- und Pachtverträge oder Fruchtziehung nach Teilungsplan an die Gläubiger
  • Beitreibung von Mietrückständen der Mieter und von Versicherungsforderungen, z.B. nach Brandschäden

Nach meiner über 16-jährigen Tätigkeit als Zwangsverwalterin in Osnabrück, wo ich bis zum Jahre 2016 als Rechtsanwältin tätig war, stehe ich nun auch den Rechtspflegern der Amtsgerichte in Dortmund und Umgebung als Zwangsverwalterin zur Verfügung.

Darüberhinaus berate und vertrete ich auch Privatpersonen, Hausverwaltungen, Gläubiger, Schuldner, Erwerber und Mieter in allen Fragen rund um das Zwangsverwaltungsrecht.

Sprechen Sie mich an.

Sie benötigen eine Anwältin für Immobilienrecht?

Ich unterstütze Sie gerne.

Kontakt

Themen im Immobilienrecht

Beschlussanfechtung
Erbbaurecht
Dauerwohnrecht
Grundstücksrecht
Gemeinschaftseigentum
Hausgeldabrechnungen
Hausverwaltung
Maklervertrag
Instandhaltung und Instandsetzung
Modernisierende Instandsetzung
Sondereigentum
WEG
Wohnungseigentümerversammlung
Wohnungsrecht

Themen in der Zwangsverwaltung

Beschlagnahme
Versteigerung
Kündigung
Gutachter
Zwangsverwaltervergütung
Aufhebung Zwangsverwaltung
Pfändung
Versteigerungstermin
Räumung
Eigenbedarfskündigung
Schlüsselherausgabe
Herausgabevollstreckung