Nach Schadens- und Schadensersatzrecht stehen je nach Schwere der Verletzung Geschädigten nicht Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu. Und dass nicht nur nach einem fremdverursachten Unfall, sondern auch nach Verletzungen durch Hundebisse oder auch durch Behandlungsfehler eines Arztes. Das heißt, dass alle materiellen und immateriellen Schäden vom Verursacher (oder auch durch den Tierhalter) ersetzt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise

  • Sachschäden,
  • Erwerbsschäden,
  • Haushaltsführungsschäden,
  • die sogenannten vermehrten Bedürfnisse wie Pflegekosten, Fahrtkosten, Rollstuhlkosten, besondere Heilmittelkosten,
  • Unterhaltsansprüche nach Todesfällen

Solche Schadensersatzansprüche aus Personenschäden bleiben oft unberücksichtigt, obwohl der Geschädigte bzw. die Unterhaltsberechtigtem nach einem Todesfall hieraus durchaus hohe Beträge erhalten können. In Betracht kommen erhebliche Ansprüche häufig bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit oder dann, wenn Betreuungskosten das ganze Leben lang gezahlt werden müssen.

Eine weitere Form des Schadensersatzes ist das Schmerzensgeld. Beim Schmerzensgeld geht es um die Entschädigung der verlorenen Lebensqualität und Lebensfreude, denn grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie einen angemessenen finanziellen Ersatz für einen erlittenen Schaden erhalten. Eine Schmerzensgeldzahlung kann zwar die Gesundheit nicht ersetzen, doch kann die wirtschaftliche Situation des Geschädigten dadurch deutlich verbessert werden. Außerdem kommt dem Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion zu.

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche lohnt sich in den meisten Fällten die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Mit einem Anwalt sind Sie deutlich besser gestellt: Gerade bei großen Schadensfällen versuchen Versicherer immer häufiger, die Schadenregulierung hinauszuzögern oder sie gleich ganz abzulehnen. Wer dann versucht, sich selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinanderzusetzen, wird in der Regel benachteiligt. Wichtig ist deshalb ein kompetenter Anwalt, der Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzt.

Ich kann und möchte Ihnen helfen.

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich kläre Sie auf und sage Ihnen, wie es weitergehen kann und was zu tun ist. Ich setze Ihre berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltsansprüche nach Todesfällen usw.) erfolgreich durch.

Unfallverursacher oder Schädiger vertrete ich bei der Abwehr unberechtigter oder unangemessener Forderungen eines Geschädigten.

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