Das Arzthaftungsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet. Jeder ärztliche Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler kann zu individuell tragischen Folgen führen. Leider sind Opfer von Behandlungs- und Arztfehlern oft verzweifelt und hilflos. Ihre Gesundheit ist angegriffen oder sogar nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen. Über die rechtlichen Möglichkeiten bestehen kaum Kenntnisse. Diese Problematik ist mir durch meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet vertraut.

Eine rechtliche Prüfung muss mit größter Sorgsamkeit und entsprechender Detailgenauigkeit auf der Basis hochspezialisierter Fachkenntnisse vorgenommen werden. Aufgrund jahrelanger Erfahrung verfüge ich über dieses Spezialwissen.

Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:

  • Ärztliche Behandlungsfehler
  • Ärztliche Aufklärungsfehler
  • Ärztliche Dokumentationsfehler

Die schnelle Klärung und Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche hat bei mir oberste Priorität. Dazu kläre ich in einem ersten Schritt die medizinische Situation und prüfe den konkreten Nachweis des Behandlungsfehlers. Um die genaue Höhe Ihres individuellen Schadensersatzanspruches zu definieren, benötige ich Ihre Unterstützung durch eine exakte Beschreibung der Situation.

Meine Aufgabe sehe ich darin,  Ihre Ansprüche  gegenüber den Ärzten und Kliniken schnell und effektiv durchzusetzen. Dies betrifft sowohl Ihre berechtigten Auskunftsansprüche als auch Ihre Ansprüche auf Einsichtnahme in die Patientenakte sowie die anschließende Durchsetzung von Schmerzensgeldern oder Entschädigungen für ärztlich fehlerhafte Eingriffe.

In Fällen unberechtigt geltend gemachter Schadensersatzansprüche vertrete ich auch die betroffenen Ärzte und Kliniken und unterstütze diese außergerichtlich und gerichtlich bei der Forderungsabwehr.

Sie wünschen sich eine engagierte Betreuung bei der Durchsetzung Ihrer Interessen?
Ich berate und vertrete Sie gerne bei alle Fragen und Problemen rund um das Arzthaftungsrecht.

Sprechen Sie mich an.

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Ich unterstütze Sie gerne.

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